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Grüne Nummer für lof Einsatz.
Die grüne Nummer darf nur für land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Einsatz verwendet
werden. Bei anderem Einsatz muss das Fahrzeug versteuert werden. Bis 2013 reichte
dazu ein Anruf beim zuständigen Finanzamt aus und das Fahrzeug konnte für einen
oder mehrere Monate versteuert werden.
Seit 2014 ist der Zoll für die KFZ Steuer zuständig.
Für den Schwarzwald-Baar Kreis das Zollamt Singen. Der Zoll erwartet eine Mail oder
Brief. Danach bekommt man eine Rechnung.
Zur Versteuerung Fahrzeuge mit grüner Nummer (lof):
Es kann nur vom ersten Tag bis zum letzten Tag eines Monats versteuert werden,
also vom 1.5 bis 31.5. Vom 15.5 bis 14.6 geht nicht. Da muss dann vom 1.5 bis 30.6
(2 Monate) versteuert werden. Auch wenn nur 2 Tage, z.B. 31.5 und 1.6 das
Fahrzeug für nicht lof Einsatz verwendet wird.
So will es der Gesetzgeber. Ich habe damit kein Problem.
Ein UNIMOG U411 mit zG 3,5t kostet pro Monat 17,-- €. (Stand 2014)
Berechnet wird das Gesamtgewicht, nicht das Leergewicht.
Es gibt auch andere Einsatzfälle mit grüner Nummer, die hier nicht behandelt
werden. Auch das immer heiß diskutierte Thema lof Anhänger ist hier nicht
behandelt.
Was unter lof Einsatz fällt bzw. Voraussetzung grünes Kennzeichen
für lof Betrieb kann im Internet recherchiert werden.